Wir weisen darauf hin, dass bei Alufelgen und bei gebrauchten bzw. korrodierten Rädern und Teilen Lunkerstellen, Einschlüsse im Aluminium oder andere nicht erkennbare Verunreinigungen zu Ausgasungen d.h. zu einer Beeinträchtigung der Optik führen können. Diese optischen Mängel stellen keinen Reklamationsgrund dar und sind bei Auftragserteilung bereits akzeptiert.